Kaufverträge
Grunderwerbssteuer vom
Wert der Gegenleistung..........................................3,5
% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht).............................................1
%
Kosten der Vertragseinrichtung und grundgebührlichen Durchführung
nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen
für Beglaubigungen und Stempelgebühren.
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren
(länderweise unterschiedlich)
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten un Eigenheimen
- Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate
außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals
bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat
keinen Rechtsanspruch auf Übernahme des Förderungsdarlehens.
Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde
(Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des
Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten
(Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.
Vermittlungsprovision (Höchstprovision) bei Kauf, Verkauf
oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, an
denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird
Unternehmen aller Art Abgeltung für Superädifikate auf
einem Grundstück:
bei einem Wert
bis 36.336,42 je 4 %,
von 36.336,42 bis 48.448,51 je 1.453,46
ab 48.448,51 je 3 %
jeweils zuzüglich 20 % USt
Mietverträge
Vergebührung des Mietvertrages
(§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden
Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1%
des dreifachen Jahresbruttozinses. Für den zweiten und jeden
weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je S
120,-
Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
Vermittlungsprovision bei Vermittlung durch Immobilienmakler,
der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, den dem
sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20 %USt bei Vermittlung von
Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und
Geschäftsräumen aller Art.
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| Untermietsverträge über einzelne Wohnräume, unabhängig von Dauer |
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Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20 % USt bei Haupt- oder Untermietsverträgen über Wohnungen (auch Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)
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Haupt- oder Untermietsverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietsverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermitllung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß § 24 MaklerVO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
Hypothekendarlehen